top of page

Kostenübernahme
 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für das Erstgespräch sowie die weiteren Kennenlernstunden (Sprechstunden und Probatorische Sitzungen). Eine daran anschließende Therapie beantragen wir gerne gemeinsam.
Nach schriftlicher Zusage übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten hierfür ebenfalls in vollem Umfang.

 

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ob und in welcher Höhe die psychotherapeutischen Leistungen von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Daher möchten wir Sie bitten, vor Therapiebeginn eine Anfrage an Ihren Versicherer / Ihre Beihilfestelle zu stellen.

 

Selbstzahler

Möchten Sie die Therapiekosten selber übernehmen, richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

bottom of page